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Politik: Wenn der Urlaub gefährlich wird Dez 29

Der arabische Frühling hat in Ägypten, Tunesien und Libyen zum politischen Wandel geführt. Angesichts der TV-Bilder und Medienberichte, die teilweise von blutigen Zusammenstößen zwischen Ordnungskräften und Demonstranten berichten, fragen sich Touristen, inwiefern man von Reisen in Krisengebiete absehen sollte? Eine Frage, die sich leider pauschal nicht beantworten lässt, es muss von Fall zu Fall unterschieden werden.

Politische Unruhen – wann ist der Reisrücktritt sinnvoll

Eine einfache Demonstration gegen die Politik der Regierung ist noch kein Anlass, eine Reise zu stornieren. Wie sieht die Lage allerdings aus, wenn sich die Spannungen verschlimmern? Hier könnte man durchaus auf eine Rückerstattung der Reisekosten pochen – nach § 651 BGB. Allerdings warnen Reiseexperten, dieses Recht nach Gutdünken zu bemühen. Grundsätzlich ist die Haltung des Auswärtigen Amtes ausschlaggebend. Sieht dies eine hohe Gefahr und gibt eine allgemeine Reisewarnung aus, ist der Anspruch durchsetzbar.

Sicherheitshinweise oder Teilreisewarnungen sind dagegen nur als lokale Warnhinweise zu betrachten, rechtfertigen den Anspruch gegen den Reiseveranstalter aber nicht zwingend. Trotzdem kann man versuchen, sich hier einvernehmlich zu einigen. Sind die Gefahren bereits bekannt, sollte man auf die Buchung der Reise lieber verzichten. Denn wer sich dennoch für den Urlaub entschließt, muss damit rechnen, keine Rückerstattungen durchsetzen zu können.

Hinzu kommt, dass trotz politischer Spannungen – zum Beispiel in der Landeshauptstadt – es in den Tourismusgebieten relativ ruhig ist. Eine solche Erfahrung haben zum Beispiel Reisende nach Ägypten ans Rote Meer dieses Jahr gemacht. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor Reiseantritt informieren und auch mit dem Veranstalter sprechen, der immerhin noch einer gewissen Fürsorgepflicht nachkommen muss.

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